1/25/2011

mc m.

das sollte jeder wissen:

"jeder hat das recht, seine meinung in wort, schrift und bild zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen quellen ungehindert zu unterrichten. die pressefreiheit und die freiheit der berichterstattung durch rundfunk und film werden gewährleistet. eine zensur findet nicht statt."
-art. 5 abs. 1 GG.


und wehe, das wird morgen nicht gefragt!!! dann schreib ich den artikel halt irgendwo hin, wo noch platz ist...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen